Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Auftragserteilung und -ausführung

Alle Aufträge werden ordnungsgemäß nach den Grundsätzen der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ausgeführt.

Vor Erteilung des Auftrags erhält der Auftraggeber ein kostenfreies und unverbindliches Angebot, das auf Grundlage des zu übersetzenden Textes, oder eines repräsentativen Ausschnitts des Dokuments, sowie der vom Auftraggebern gelieferten Zusatz- und Hintergrundinformationen vom Übersetzer erstellt wird.

Das Angebot wird dem Auftraggeber per Brief oder E-Mail übermittelt und enthält für Übersetzungsdienstleistungen folgende Angaben:

  • Die Anzahl der Zeichen oder Normzeilen des zu übersetzenden Textes (ermittelt über das Zähltool "PractiCount")
  • Die Quell- und Zielsprache
  • Die Abrechnungsmodalitäten der erbrachten Leistung, die Preis-berechnung erfolgt nach den gültigen Tarifen pro Zeichen oder Normzeile. Bei Leistungen wie Korrekturlesen von Fremdübersetzungen oder Erstellen von Terminologiedatenbanken liegen Stundensätze zu Grunde.
  • Das Lieferdatum
  • Das Format des zu übersetzenden Textes und spezielle Formatierungswünsche
  • Eventuelle Zuschläge bei Eilaufträgen, besonders aufwändiger Terminologierecherche oder sonstiger Zusatzleistungen.

Die Übersetzung wird im Word-Format oder in einem anderen gängigen Format geliefert. Auf Anfrage ist auch eine Lieferung per Post, in gedruckter Form oder auf CD, möglich. Weitere Übertragungsformen müssen vor Auftragserteilung abgesprochen werden, es können gegebenenfalls zusätzliche Kosten anfallen.

Angebote für Dolmetschdienstleistungen enthalten folgende Informationen:

  • Ort und Zeitpunkt des Einsatzes
  • Die zu dolmetschenden Sprachen
  • Die Art der Veranstaltung (Verhandlungen, Vortrag, Führung usw.), das oder die Themen und das Ziel der Veranstaltung
  • Dolmetscheinsätze werden pro Stunde (bei Einsätzen bis zu einem halben Tag) bzw. nach einer Tagespauschale abgerechnet. Reise- und eventuelle Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber auf Basis der günstigsten Preise am Tag der Angebotserstellung in Rechnung gestellt.

Die Bestätigung eines Angebots kann auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen, es dürfen dabei keine Änderungen im Angebot vorgenommen werden. Erhält der Übersetzer keine Angebotsbestätigung, behält er sich vor, bis zum Erhalt dieser nicht mit seiner Dienstleistung zu beginnen.

Das Angebot bleibt zwei (2) Monate gültig.

Nimmt der Auftraggeber nach Erstellung des Angebots Änderungen am Auftrag vor, behält sich der Übersetzer das Recht vor, den Endpreis der Leistung und/oder das Lieferdatum zu ändern.

Sollte vor Ausführung der Übersetzungs- oder Dolmetschdienstleistung kein Angebot erstellt worden sein, werden die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen und üblichen Preise berechnet.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, zur Verfügung (Verwendungszweck, Terminologie, Translation Memories, bereits bestehende Übersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

Weiter informiert er ihn über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Format, Layout etc.).

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Die Endkontrolle vor Freigabe der Übersetzung obliegt dem Auftraggeber, dies betrifft besonders die Überprüfung von Namen und Zahlen.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann.

4. Lieferfrist

Das vereinbarte Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber dem Übersetzer innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt des Angebots eine Bestätigung zukommen lässt und ihm alle notwendigen Dokumente und Information zur Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stellt. Wird diese Frist überschritten, steht es dem Übersetzer frei, das Lieferdatum zu verschieben.

5. Mitwirkung Dritter

Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.

6. Mängel

Möglicherweise enthaltene Mängel in der Übersetzung muss der Auftraggeber dem Übersetzer schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels anzeigen. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Erfolgt dies nicht inner- halb einer angemessenen Frist oder lehnt der Übersetzer die Mängelbeseitigung ab, ist die diese als gescheitert anzusehen. In diesem Fall kann der Auftraggeber auf Kosten des Übersetzers die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung verjähren nach Ablauf eines Jahres ab der Lieferung.

7. Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgeht, haftet der Übersetzer im Rahmen seiner Berufs- und Vermögensschaden-Haftplichtversicherung. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch verspätete Zustellung oder Verlust von Postsendungen, Computerausfälle, Übertragungs- störungen bei E-Mail-Verkehr oder durch Viren verursacht worden sind.

Der Übersetzer haftet nicht für inkohärente oder missverständliche Passagen im Originaltext, die Verantwortung für die Überprüfung der inhaltlichen Kohärenz obliegt dem Auftraggeber.

8. Vergütung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung.

Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Auf- wendungen (Reisekosten, Eilsendungen usw.).

Die Gewährung prozentualer oder pauschaler Rabatte (pro Zeile, Seite oder Stunde) kann der Übersetzer frei festlegen. Der gewährte Rabatt gilt dabei nur für das Angebot, für das dieser festgelegt wurde und kann nicht automatisch auf Folgeaufträge angewandt werden.

Bei Übersetzungen, bei denen das Honorar 1000 € netto übersteigt, kann der Übersetzer einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten, die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses.

Bei Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber alle eventuell anfallenden Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt.

Bei Überschreiten von Zahlungsfristen kann der Übersetzer die Bearbeitung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungen unterbrechen, es werden Verzugszinsen fällig.

9. Rücktrittsrecht

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag nachdem der Übersetzer mit der Bearbeitung begonnen hat, wird die bereits erfüllte Übersetzungsleistung zu 100 % und die ausstehende zu 50 % berechnet.

10. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend verpflichten.

Der Übersetzer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn vertrauliche Informationen, besonders bei Übermittlung über das Internet, von Dritten abgefangen werden. Es obliegt dem Auftraggeber, mit dem Übersetzer geeignete Übertragungsmöglichkeiten für diese Fälle abzusprechen.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor. Folglich kann er verlangen, dass er in allen Veröffentlichungen der Übersetzung namentlich erwähnt wird.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von ent- sprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

12. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.